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  • U2
    18.09.1998 U2 18.09.1998

    U2

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  • Snow Patrol
    09.09.2003 Snow Patrol 09.09.2003

    Snow Patrol

    Snow Patrol

    09.09.2003

    Snow Patrol

    Snow Patrol

    Snow Patrol haben bereits einmal bewiesen, was in ihnen steckt. Vor gut zwei Jahren wurde ihre unvergessene Hymne über Liebe und Verlangen, "Run", veröffentlicht und katapultierte das Album "Final Straw" auf Platz drei der Albumcharts. Nachdem sie zu jenem Zeitpunkt bereits zehn Jahre als Band existiert hatten, war es die Kombination von Selbstbewusstsein, harter Arbeit und ihrer mitreißenden Mixtur aus verzerrtem britischem Rock und US-Alternative Gitarren-Pop, die Snow Patrol an die Spitze brachte.

    Gary Lightbody, seines Zeichens Sänger und Chef-Songwriter von Snow Patrol ist überzeugt, dass sich das Publikum seiner Band fast so fühlt, als sei es mit der Band befreundet. Der Beweis für seine These ist das Album "Eyes Open" - denn es ist eine Ansammlung von Songs geworden, die sämtliche Versprechen des Vorgängers "Final Straw" einlöst und sogar übertrifft. Ohne Frage ist "Chasing Cars" der atemberaubendste Track des Albums, in dem zugleich auch der innere Geist von "Eyes Open" liegt. Vielleicht liegt das auch an der Botschaft dieses Songs, denn laut Lightbody ist es "das reinste und aufrichtigste Liebeslied", das er je geschrieben hat.

  • Amy Macdonald
    26.08.2007 Amy Macdonald 26.08.2007

    Amy Macdonald

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    26.08.2007

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  • Duffy
    12.01.1999 Duffy 12.01.1999

    Duffy

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  • 20.04.2009
    | 20.04.2009 | Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

    Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele veranstaltet durch Universal Music (im folgenden "Label")

    1. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die das Label oder rechtlich verbundene Unternehmen auf seiner Homepage durchführt

    2. Mit der Beteiligung an einem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen sowie die bei jedem Gewinnspiel besonders genannten Bedingungen und Fristen an.

    3. Zur Teilnahme berechtigt an einem Gewinnspiel ist jede natürliche Person, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, sind vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen, nur teilnahmeberechtigt, soweit das Label dieses für das jeweilige Gewinnspiel ausdrücklich zuläßt und der gesetzliche Vertreter wirksam zustimmt. Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Labels und der rechtlich verbundenen Unternehmen, sowie deren Angehörige.

    4. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen. Gewinne können nicht an Dritte übertragen werden.

    5. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfordert gegebenenfalls die Angabe von persönlichen Daten, wie Name, Vorname, Anschrift, Alter und/oder Email- Adresse und/oder Telefonnummer. Sämtliche dieser persönlichen Daten werden vom Label entsprechend der DATENSCHUTZERKLÄRUNG (hier LINK zu dieser Erklärung: http://www.uk-sounds.de/inhalt/impressum/#privacy) behandelt.

    6. Erfordert die Teilnahme an einem Gewinnspiel die Zusendung von Materialien, versichert jeder Teilnehmer, dass er alleiniger Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von ihm geschaffenen und übermittelten Materialien ist. Jeder Teilnehmer räumt dem Label an diesen Materialien das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein. Das Label kann diese Rechte auf Dritte übertragen. Jeder Teilnehmer überträgt zudem dem Label das Eigentum an den von ihm übermittelten Materialien. Eine Eigentumsübertragung findet nur dann nicht statt, wenn der Teilnehmer ausdrücklich und schriftlich gegenüber dem Label erklärt, daß er das Eigentum nicht übertragen möchte. Eine solche Erklärung muß spätestens 10 Tage nach Abschluß eines Gewinnspiels (Tag der Bekanntgabe des Gewinners) dem Label unter der im Impressum genannten Adresse zugegangen sein (s.o.). Nach Ablauf dieser Frist kann das Label alle übermittelten Materialien vernichten.

    7. Das Label übernimmt die Haftung für die an es übermittelten Materialien nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln seiner Mitarbeiter oder von ihm beauftragter Dritter.

    8. Das Label behält sich das Recht vor, die jeweiligen angekündigten Gewinne jederzeit auszutauschen und durch andere Gewinne und Preise zu ersetzen. Weiterhin kann das Label den jeweiligen Spielablauf jederzeit ändern. Dem Gewinner stehen in diesen Fällen keinerlei Ansprüche gegen das Label oder gegen rechtlich verbundene Unternehmen zu. Sofern es sich bei den ausgelobten Gewinnen um Sachpreise handelt, zahlt das Label den Gegenwert nicht in aus.

    9. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch das Label, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Hierbei haftet das Label nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinnerermittlung.

    10. Im Falle eines Gewinns wird der Teilnehmer schriftlich (insbesondere per Email oder per Fax) oder telefonisch benachrichtigt. Erfolgt die Benachrichtigung schriftlich, ist der Gewinner verpflichtet, dem Label innerhalb von drei Werktagen mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Erfolgt die Benachrichtigung telefonisch, wird das Label im Falle der persönlichen Nichterreichbarkeit des Gewinners, soweit technisch möglich, eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner muß innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt dieser Benachrichtigung dem Label mitgeteilt haben, ob er den Gewinn annimmt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Fristen ist das Label berechtigt, einen neuen Gewinner zu ziehen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber dem Label sind ausgeschlossen.

    11. Der Teilnehmer erklärt im Falle eines Gewinns (insbesondere bei Reisen), daß im Falle des Entstehens eventueller Kosten, Spesen und sonstiger Leistungen, die nicht ausdrücklich als Gewinn oder als im Gewinn enthalten ausgelobt sind, diese vom ihm getragen werden. Weiterhin übernimmt das Label keinerlei Haftung für Schäden, die durch ihn verursacht werden und wird vom Teilnehmer von allen Ansprüchen Dritter freigestellt.

    12. Sofern der Teilnehmer gegen bestimmte Spielregeln oder diese Bedingungen verstößt, ist das Label jederzeit berechtigt, ihn von der Teilnahme ohne Vorankündigung auszuschließen.

    13. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit den Gewinnspiel ergebenen Streitigkeiten ist - soweit zulässig - Berlin.

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